Allgemeines

Karin's Tierbetreuung
„Auf leisen Pfoten kommen sie wie Boten der Stille und sacht ganz sacht schleichen sie in unser Herz und besetzen es für immer mit aller Macht“

(Eleonore Gualdi)

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen Karin’s Tierbetreuung (*KT)

 

Geltungsbereich  

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung der Dienstleistungen von Karin’s Tierbetreuung (nachfolgend *KT genannt).   

 

Eigentum, Gesundheit 

Der Eigentümer des Tieres versichert gegenüber der *KT, dass das übergebene Tier sein Eigentum, gesund und geimpft ist. Das Tier muss entwurmt und mit einem aktiven Parasitenschutz versehen sein. (ein Flohschutzband ist nicht zu empfehlen). 

Der Eigentümer des Tieres verpflichtet sich, das *KT über eventuelle, negative Eigenschaften seines Tieres (Aggressivität, Ängstlichkeit, usw.) in Kenntnis zu setzen. Geschieht dies nicht, ist *KT von der Haftung befreit und Schäden an Dritten oder fremden Tieren gehen zu Lasten des Tiereigentümers. *KT ist befugt, kostenpflichtige Massnahmen zu treffen, die dem Wohl des im Vertrag bezeichneten Tieres dienen.  

Erkrankt ein Tier oder erleidet es eine Verletzung, so ist *KT ermächtigt, einen Tierarzt beizuziehen. Sollte eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachtet werden, so sind alle damit verbundenen Kosten vom Eigentümer des Tieres zu tragen.

Bei schwerer Erkrankung oder grossem Pflegeaufwand des Tieres wird das Tier auf Kosten des Eigentümers in eine Tierklinik überstellt. Der Aufwand wird dem Eigentümer berechnet.  

Stirbt ein Tier, wird es einem Tierarzt zur Aufbewahrung überreicht. Die Abholung und Bestattung des Tieres erfolgt durch den Eigentümer, welcher auch die hierfür entstandenen Kosten zu tragen hat.  

 

Haftung  

Der Tiereigentümer bestätigt mit seiner Buchung,  dass eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. *KT ist dafür besorgt mit Sicherheitsschleusen ein Ausbrechen der Tiere zu verhindern. *KT lehnt jede Haftung für das Entlaufen des Tieres sowie für allfällige gesundheitliche Schäden am Tier ab, sofern ihm nicht eine Verletzung seiner Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden kann.  

Für eingebrachte Gegenstände (z.B. Körbe, Leinen, Decken, Schüsseln) wird  keine Haftung übernommen.  

Sollte sich das Tier während des Aufenthaltes verletzen, verloren gehen oder ableben, so werden vom Eigentümer des Tieres keine Ansprüche gestellt (ausgenommen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). 

Für alle Schäden, die durch das Tier entstehen, haftet der Eigentümer. Das gilt auch für anfallende Tierarztkosten, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind.   

 

Impfung

Der Impfausweis muss zwingend beim ersten Aufenthalt für jedes Tier mitgebracht und vorgezeigt werden. (Kopie) Nach jeder neuen Impfung muss immer wieder eine neue Kopie gebracht werden.

Kombinierte und Nasale Zwingerhusten sind Pflicht.

 

Kastration Rüden und Hündinnen

Rüden müssen kastriert sein, chirurgisch oder chemisch. Empfehlung für 1 Jahreschip muss selbständig vor der Ablauffrist erneuert werden. Zuschlag von 20%.

Läufige Hündinnen zahlen einen Zuschlag von 20%.

 

Pflege  

*KT verpflichtet sich, durch das ihm geschenkte Vertrauen durch gute Pflege, ausreichende Fütterung sowie sorgfältige und tiergerechte Behandlung des Tages – Ferientieres zu rechtfertigen. *KT ist bemüht dem Tier durch viel Auslauf und sozialer Gruppenhaltung einen unvergesslichen Aufenthalt zukommen zu lassen.  

Ein Anspruch auf Einzelhaltung oder bestimmte Unterbringungsbedingungen kann nicht geltend gemacht werden.

Läufige Hündinnen, werden von uns getrennt zu Artgenossen gehalten. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Unterbringung. Für eine unerwünschte Empfängnis wird jegliche Verantwortung und Haftung abgelehnt 

Allfällige Medikamente sind in ausreichender Menge für die abgemachte Aufenthaltsdauer mitzugeben.   

 

Preise 

Die Übergabe des Tieres an *KT erfolgt gegen Rechnung der abgemachten Zeit vom Eintrittstag bis zum Austrittstag.  

Der Ein- und Austrittstag wird gemäss Preisliste verrechnet. Die Tiere werden erst nach vollständiger Bezahlung der Aufenthaltsdauer und Zusatzkosten ausgehändigt.

Bei frühzeitigem Abbruch der Ferien, kann das Tier nach Absprache auch früher abgeholt werden. Wird das Tier früher als geplant wieder abgeholt, werden die verbleibenden Tage dem Kunden verrechnet.

 

Bringen und Holen   

Die Abgabe und das Abholen der Tiere erfolgt zu den in der Reservierung vermerkten und von *KT bestätigten Terminen. Ausnahmen können im Einzelfalle mit *KT kurzfristig telefonisch abgestimmt werden. 

 

Gruppenhaltung

Bei *KT werden die Hunde vorwiegend in Gruppen gehalten. Sie sind sich bewusst, dass bei dieser Haltungsform Risiken für Verletzungen durch Spiel oder Rauferei nie ganz ausgeschlossen werden können. Im Falle einer Verletzung muss jeder Tierhalter für die Behandlung seines eigenen Tieres selbst aufkommen.

 

Terminverschiebung / Terminverzug / Buchung annullieren / Kündigen

Kann das Tier nicht zu dem vereinbarten Termin abgeholt werden, so ist das *KT unverzüglich mitzuteilen. Die Anzahl der zusätzlichen Pensionstage ist nach dem entsprechenden Tagespreis vom Tierhalter zu vergüten. 

Storniert ein Kunde die abgemachte Ferienbetreuung 20-11 Tage vor Antritt, so werden Ihm 50% des Aufenthaltspreises als Umtriebsentschädigung in Rechnung gestellt. Unter 10-0 Tagen werden 100% in Rechnung gestellt. Ausnahmen werden im Einzelfall von *KT gegen Beweisvorlage entschieden. Ausnahmen können plötzliche Erkrankung des Tieres oder der Besitzer, Todesfall in der Familie sein.

Hunde, die bereits in der Tagesbetreuung sind, müssen sich 24 Stunden vor Betreuungsbeginn abmelden. Ansonsten wird der Tag verrechnet.

Die Kündigung muss ein Monat im Voraus getätigt werden ansonsten kann der ganze Folgemonat in Rechnung gestellt werden.

Bei Kündigung unregelmässiger Tagesbetreuung wird der Durchschnitt der letzten drei Monate verrechnet.

 

Schlussbestimmungen  

Schlussbestimmung – die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Restes.  

 

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Zürich.

 

Schöfflisdorf 2024  

Mein Ansatz

Tierbetreuung ist Vertrauenssache. Sie benötigen jemanden, der sich während Ihrer Abwesenheit zuverlässig, diskret, flexibel und mit Herz um Ihren Liebling kümmert?

Sie können sich darauf verlassen, dass jeder Auftrag von mir mit viel Herz und Engagement ausgeführt wird. Daher ist vor jedem ersten Auftrag ein unverbindliches Gespräch notwendig. Bei Auftragserteilung notiere ich mir alle Gewohnheiten und Vorlieben Ihres Tieres. Die Betreuung erfolgt nach Ihren Wünschen. Bei Unvorhersehbaren Ereignissen gehe ich mit dem Tier zum Tierarzt Ihres Vertrauens.

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